Wirtschaft vor Tierschutz - millionenfaches Kükentöten bleibt weiterhin erlaubt - Landestierschutzverband Baden-Württemberg
Wirtschaft vor Tierschutz - millionenfaches Kükentöten bleibt weiterhin erlaubt
von Redaktion LTschV-BW

Wirtschaft vor Tierschutz - millionenfaches Kükentöten bleibt weiterhin erlaubt

Das Bundesverwaltungsgericht (BVG) hat entschieden: Trotz bereits bestehender Alternativen sieht das BVG keinen vernünftigen Grund die sinnlose Tötung von männlichen Legehennenküken endlich zu untersagen.
„Damit stehen wir erneut vor einer zutiefst enttäuschenden höchstrichterlichen Entscheidung in Hinblick auf die Umsetzung des Tierschutzrechts“ kritisiert der Vorsitzende des Landestierschutzverbandes Baden-Württemberg Stefan Hitzler.

Heute hat das Bundesverwaltungsgericht (BVG) letztinstanzlich entschieden, dass das Töten männlicher Legehennenhybride aus rein wirtschaftlichen Gründen weiterhin ohne zeitliche Begrenzung gestattet bleibt, bis Verfahren zur Geschlechtsbestimmung im Ei zur Verfügung stehen.
Zwar sei es mit den rechtlichen Vorgaben des Tierschutzgesetzes bzw. dem Staatsziel Tierschutz nicht mehr vereinbar, Küken „ohne vernünftigen Grund“ aus rein wirtschaftlichen Interessen zu töten, aber die bisherige Praxis wäre jahrzehntelang so hingenommen worden. Daher könne man den Brütereien den hohen Aufwand und die Kosten einer Umstellung nicht zumuten.
Nicht nur Tierfreunde und Tierschützer sind von diesem Richterspruch zutiefst enttäuscht.
„Wir können nicht fassen, dass hier einmal mehr die allgemeine Werteauffassung unserer Gesellschaft und der gesetzliche Auftrag Tierschutz rein wirtschaftlichen Interessen untergeordnet werden.“ erklärt Stefan Hitzler, Vorsitzender des Landestierschutzverbandes.
„Bereits 1995 hat das Bundeslandwirtschaftsministerium darauf verwiesen, dass an alternativen Verfahren zur Früherkennung des Geschlechts im Ei gearbeitet wird, um die sinnlose Massentötung der Küken zu beenden. Bis heute hat sich daran offensichtlich wenig geändert. Ohne Grundsatzurteil im Tierschutz bewegt sich in Deutschland offenbar nichts. Im Bereich der so genannten Nutztierhaltung immer wieder nur auf „freiwillige Vereinbarungen“ oder Eigeninitiativen der Agrarindustrie zu setzen, ist erkennbar der falsche Weg, um für Millionen Tiere in der landwirtschaftlichen Nutzung eine zeitgemäße, tiergerechtere Haltung durchzusetzen,“ macht Hitzler seinen Standpunkt deutlich.
Stefan Hitzler kennt weitere Beispiele der nach Ansicht der Tierschützer verfehlten Agrarpolitik hierzulande: Noch immer gibt es in Deutschland keine rechtsverbindlichen Mindestanforderungen zur Puten-, Enten- oder Gänsehaltung und noch nicht einmal die Milchkuh- oder Mastrinderhaltung ist gesetzlich näher geregelt. Erst im Januar erfolgte trotz jahrelanger Übergangsfrist und inzwischen anerkannter Alternativen wie der Immunokastration eine Verlängerung der Ausnahmeerlaubnis zur betäubungslosen Kastration von Ferkeln, obwohl dies nach Tierschutzgesetz ab Januar 2019 endgültig verboten gewesen wäre.
Selbst die bereits 2016 vom BVG eingeforderte ordnungsgemäße Umsetzung der EU-Richtlinie zur Schweinehaltung bei Zuchtsauen lässt weiterhin auf sich warten.
„Dies zeigt ganz deutlich, dass sogar bei klaren Rechtsentscheidungen weiterhin Jahre ins Land gehen, bis eine Umsetzung erfolgt, natürlich dann auch noch mit entsprechend langen Übergangszeiten.“ fasst Hitzler zusammen. „Es ist uns deshalb unverständlich, wieso das BVG hier kein deutlicheres Zeichen gesetzt hat“.
„Tierschutz hat in unserer Gesellschaft einen hohen Stellenwert. Deutschland hat schon sehr lange ein eigenes Tierschutzgesetz. Seit 2002 ist der Tierschutz sogar Staatsziel und im Grundgesetz verankert. Trotzdem kommen wir im Tierschutz sobald wirtschaftliche Interessen betroffen sein könnten, keinen Schritt voran“. so sein trauriges Fazit.

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