Katzenschutz-Verordnungen in Baden-Württemberg - Landestierschutzverband Baden-Württemberg
Katzenschutz-Verordnungen in Baden-Württemberg

Katzenschutz-Verordnungen in BW

Baden-Württemberg gehört zu den Bundesländern, in welchen der Erlass einer Katzenschutzverordnung vom Land auf die Kommunen und Gemeinden übertragen wurde.
Eine Katzenschutzverordnung gilt für alle Katzen mit Freigang und beinhaltet:

  • Die Kastration – denn auch Katzen und Kater, die selbst ein schönes Zuhause haben, paaren sich mit den freilebenden Katzen und tragen somit zur Vermehrung der Straßenkatzen und damit zu deren Leiden bei.
  • Die Kennzeichnungspflicht durch den Halter (mittels Tätowierung oder Mikrochip durch den Tierarzt)
  • Die Registrierung der Katze (kostenfrei, z.B. in Portalen wie Findefix, dem Haustierregister des Deutschen Tierschutzbundes oder Tasso e.V.)

In Baden-Württemberg steckt das Thema Katzenschutzverordnung immer noch in den „Kinderschuhen“.

Am 01.01.2020 traten in den zwei Gemeinden Berglen und Schramberg die ersten baden-württembergischen Katzenschutzverordnungen in Kraft. In Berglen berichten die Tierschützer seither von mehr Aufgeschlossenheit und Verständnis seitens der Bevölkerung. Die Zusammenarbeit mit Veterinärbehörde und Kommunalpolitik lief hier schon vorher gut.

Im Laufe des Jahres 2020 wurden in vier weiteren Gemeinden Katzenschutzverordnungen verabschiedet.
2021 folgten schon 19 Kommunen diesem Beispiel.

Und auch 2022 begann hoffnungsvoll. So entschied sich schon zu Jahresanfang bspw. mit der großen Kreisstadt Lahr (Ortenau) die erste größere Stadt in Baden-Württemberg für eine Katzenschutzverordnung.

Sonderfall Mannheim

Sogar die Großstadt Mannheim hatte 2022 eine Katzenschutzverordnung auf den Weg gebracht, allerdings zunächst nur in einer "Light"-Version, also ohne den wesentlichen Aspekt der Kastrationspflicht. Katzenhalter mussten dort ihre Katzen vorerst nur kennzeichnen und in einem Haustierregister wie FINDEFIX oder TASSO registrieren lassen. Im März 2024 hat die Stadt nachgebessert und auch die Kastration der Freigängerkatzen zur Pflicht gemacht. Wie schon von vielen Kritikern im Vorfeld prophezeit, reichte die Verpflichtung zur Kennzeichnung und Registrierung freilaufender Halterkatzen sowie Appelle zur Kastration allein nicht aus, um die freilebenden Katzen wirksam und nachhaltig zu reduzieren.  (Die Änderung tritt am 1. Oktober 2024 in Kraft.)

Bis Ende 2022  kamen unseren Informationen nach somit weitere 25 Katzenschutzverordnungen hinzu:

2019

Landkreis (LK)
Berglen Rems-Murr-Kreis
Schramberg LK Rottweil
2020  
Mönsheim Enzkreis
Heimsheim Enzkreis
Weissach LK Böblingen
Ehrenkirchen-Norsingen Breisgau Hochschwarzwald
2021  
Buggingen Breisgau Hochschwarzwald
Breisach Breisgau Hochschwarzwald
Müllheim Breisgau Hochschwarzwald
Aidlingen LK Böblingen
Nufringen LK Böblingen
Wurmberg Enzkreis
Ditzingen LK Ludwigsburg
Deckenpfronn LK Böblingen
Sasbach LK Emmendingen
Vogtsburg Breisgau Hochschwarzwald
Münstertal Breisgau Hochschwarzwald
Neuenburg Breisgau Hochschwarzwald
Waldenburg LK Böblingen
Schönaich LK Böblingen
Möckmühl LK Heilbronn
Bad Boll LK Göppingen
Bondorf LK Böblingen
Eschenbach LK Göppingen
Ballrechten-Dottingen Breisgau Hochschwarzwald
2022  
Zell u.A. LK Göppingen
Isny LK Ravensburg
Eichstetten am Kaiserstuhl Breisgau Hochschwarzwald
Dürnau LK Göppingen
March Breisgau Hochschwarzwald
große Kreisstadt Lahr LK Ortenau
Weil der Stadt LK Böblingen
Hornberg LK Ortenau
Gammelshausen LK Göppingen
Hattenhofen LK Göppingen
Eislingen LK Göppingen
Titisee-Neustadt Breisgau-Hochschwarzwald
Uhingen LK Göppingen
Donzdorf LK Göppingen
Leimen Rhein-Neckar-Kreis
Donaueschingen Schwarzwald-Baar-Kreis
Bollschweil Breisgau-Hochschwarzwald
Löffingen Breisgau-Hochschwarzwald
Auggen Breisgau-Hochschwarzwald
Stadt Mannheim  
Eisenbach Breisgau-Hochschwarzwald
Kirchzarten Breisgau-Hochschwarzwald
Wiernsheim Enzkreis
Unterkirnach
Schwarzwald-Baar-Kreis
Dauchingen Schwarzwald-Baar-Kreis
2023  
Breitnau Breisgau-Hochschwarzwald
Renningen LK Böblingen
St. Blasien LK Waldshut
Blumberg Schwarzwald-Baar-Kreis
Lenzkirch Breisgau-Hochschwarzwald
Schluchsee Breisgau-Hochschwarzwald
Rheinhausen LK Emmendingen
Weinheim* Rhein-Neckar-Kreis
Stadt Karlsruhe  
Hüfingen Schwarzwald-Baar-Kreis
St. Georgen Schwarzwald-Baar-Kreis
Staufen Breisgau-Hochschwarzwald
Vörstetten LK Emmendingen
Deggingen LK Göppingen
Heitersheim Breisgau-Hochschwarzwald
Eberbach Rhein-Neckar-Kreis
Königsfeld Schwarzwald-Baar-Kreis
Schönwald Schwarzwald-Baar-Kreis
Horb* LK Freudenstadt
2024  
Reute LK Emmendingen
Triberg Schwarzwald-Baar-Kreis
Schonach Schwarzwald-Baar-Kreis
Forchheim am Kaiserstuhl LK Emmendingen
Eschbach Breisgau-Hochschwarzwald
Nattheim LK Heidenheim
Brigachtal Schwarzwald-Baar-Kreis
Leonberg LK Böblingen
Bräunlingen Schwarzwald-Baar-Kreis

 

* Weinheim, Horb: Katzenschutzverordnung "light",  nur mit Kennzeichnungs- u. Registrierungspflicht

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Inzwischen wissen wir (Stand April 2024) schon von 78 baden-württembergischen Kommunen und deren Teilgemeinden, die sich nachweislich dazu entschieden haben, dem Katzenelend mittels einer Kastrationspflicht für Freigängerkatzen entgegenzuwirken.

Diese insgesamt sehr positive Entwicklung ist vor allem dem engagierten Kampf einiger weniger Katzenschützer*Innen zu verdanken, die das versteckte Leid der zahllosen "Streunerkatzen" hierzulande bis in die Gemeinderatssitzungen tragen und öffentlich machen.

Und wir hoffen sehr, dass dieser Trend sich weiter fortsetzen wird. Immer wieder wird das Thema in weiteren Gemeinderäten diskutiert und über Anträge zu eigenen Katzenschutzverordnungen beraten.

Wir begrüßen diese Entwicklung sehr und hoffen, dass die Scheu vieler Gemeinden hier endlich eine klare Position zu beziehen, langsam nachlässt.

Wesentlich einfacher wäre es allerdings, wenn sich Baden-Württemberg für eine landesweite Katzenkastrationspflicht entscheiden würde.

Bei insgesamt 1101 Kommunen und Städten im Land liegt derzeit noch ein sehr mühsamer und langer Weg vor uns, da  jede einzelne Gemeinde davon überzeugt werden muss, eine eigene Katzenschutzverordnung zu erlassen.

Vor allem Bedenken, welche rechtlichen Konsequenzen eine Katzenschutzverordnung für Kommunen haben könnten, wurden bei einer unserer Umfragen mehrfach genannt. Bislang haben sich diese Befürchtungen jedoch nicht bestätigt. Dies ist sicherlich auch dadurch begründet, dass das vorrangige Ziel einer Katzenschutzverordnung darin besteht, in kritischen Fällen schnell einschreiten und handeln zu können, also Tierschützern und Ordnungsbehörden die Tierschutzarbeit zu erleichtern.

Wenn bspw. im Gemeindegebiet vermehrt kranke und sterbende Hauskatzen auffallen, um die sich allem Anschein nach niemand kümmert, wird aufgrund der Katzenschutzverordnung ein zügiges Eingreifen ermöglicht. Oftmals sind es zurückgelassene oder ausgesetzte Haustiere, die - obwohl es ihnen überhaupt nicht gut geht - bis zu dreimal im Jahr Jungtiere bekommen. Das Elend der Tiere breitet sich trotz hoher Sterberate deshalb immer weiter aus.

Weiter Infos ...

Straßenkatzen - eine Herausforderung im Tierschutz