Traditionelle Schächtung ist Tierquälerei! - Landestierschutzverband Baden-Württemberg
Traditionelle Schächtung ist Tierquälerei!
von Redaktion LTschV-BW

Traditionelle Schächtung ist Tierquälerei!

Obwohl das betäubungslose Schlachten nachweislich mit immensem Leiden für Tiere verbunden ist, ermöglicht das Tierschutzrecht Ausnahmen von der Betäubungspflicht. Der Vorsitzende des Landestierschutzverbandes, Stefan Hitzler, sieht hier dringenden Nachbesserungsbedarf und fordert dazu auf dem im Grundgesetz verankerten Staatsziel Tierschutz endlich Rechnung zu tragen.

 

Der Verzehr von Fleisch ist immer mit dem Tod eines Tieres verbunden. Das deutsche Tierschutzgesetz erlaubt eine Schlachtung allerdings nur, wenn das Tier zuvor fachgerecht betäubt wurde. Es ist bei Strafe verboten einem Tier unnötige Schmerzen zuzufügen.
Obwohl das betäubungslose Schlachten nachweislich mit immensem Leiden für Tiere verbunden ist, ermöglicht das Tierschutzrecht Ausnahmen von der Betäubungspflicht. Der Vorsitzende des Landestierschutzverbandes, Stefan Hitzler, sieht hier dringenden Nachbesserungsbedarf und fordert dazu auf dem im Grundgesetz verankerten Staatsziel Tierschutz endlich Rechnung zu tragen.

In der kommenden Woche wird von Muslimen weltweit das sogenannte Opferfest gefeiert. Traditionell werden hierfür Tiere geschlachtet und das Fleisch an Bedürftige verschenkt. Gleichzeitig rückt damit - jedes Jahr - das Thema Tierschutz in den Vordergrund. Hier unterscheiden sich die christliche und die islamische Kultur deutlich.

Die traditionell angewandte Schlachtmethode, das sogenannte „Schächten" stößt in unserer Kultur auf breite Ablehnung. Beim Schächten wird das Opfertier zunächst fixiert, um ihm dann ohne vorherige Betäubung die Kehle bis zur Wirbelsäule hin durchzuschneiden. Das Tier wird bei vollem Bewusstsein und Schmerzempfinden langsam ausgeblutet. Der Todeskampf kann sich dabei minutenlang hinziehen. Dies steht im klaren Widerspruch zum Tierschutzgesetz, wonach ein warmblütiges Tier nur geschlachtet werden darf, wenn es vor Beginn des Blutentzuges betäubt wurde und somit den Schlachtvorgang nicht mehr bewusst mitbekommt. Ausnahmen von dieser Betäubungspflicht sind nur mit einer Sondergenehmigung der zuständigen Behörde möglich und unterliegen strengen Voraussetzungen. So muss nachgewiesen werden, dass der Glaube der jeweiligen Religionsgemeinschaft seinen Mitgliedern das Schächten „zwingend vorschreibt“ und es sind hohe Auflagen für den Schlachtvorgang zu erfüllen.
In Baden-Württemberg wurden in den vergangenen Jahren keine solchen Ausnahmegenehmigungen erteilt.

Zahlreiche Untersuchungen haben gezeigt, dass das Schächten bei dem überwiegenden Teil der Opfertiere mit erheblichen Leiden und Schmerzen verbunden ist. Tierschützer wie Stefan Hitzler, der Vorsitzende des Landestierschutzverbandes Baden Württemberg, fordern deshalb schon seit Jahren grundsätzlich keine Ausnahmen von der Betäubungspflicht mehr zuzulassen und den diesbezüglichen §4 Abs. 2 Nr. 2 des Tierschutzgesetzes endgültig zu streichen.
Mit der elektrischen Kurzzeitbetäubung bestehe schließlich eine für viele Muslime akzeptable Möglichkeit, das Bewusstsein des zu schlachtenden Tieres so lange auszuschalten, dass die Tötung der Tiere ohne Schmerzen erfolgen kann.
"Die Vorstellung, dass ein fühlendes Wesen seinen eigenen Tod bei vollem Bewusstsein erleiden muss, obwohl dies zu vermeiden wäre, ist für mich und zahlreiche Mitbürger hierzulande absolut unerträglich." so Hitzler weiter. "Mein großer Wunsch ist es, dass im Zuge einer fortschreitenden und gelingenden Integration, diese Ansicht von möglichst vielen an den Islam glaubenden Menschen geteilt und anerkannt wird, damit wir dem sinnloses Leiden von Tieren so schnell wie möglich ein Ende setzen können," wendet sich Stefan Hitzler an die in Deutschland lebenden Muslime. Für Stefan Hitzler gibt es in unserer europäischen Kultur für diese Art mit einem fühlenden Lebewesen umzugehen keinerlei Rechtfertigung. Eine humane, offene Gesellschaft muss bereit sein, überlieferte Rituale zu hinterfragen und modernen Möglichkeiten wie der Betäubung anzupassen. Seiner Ansicht nach genügt der Blick in die Augen eines gerade unbetäubt geschächteten Tieres, um zu erkennen, dass hier keine Barmherzigkeit vor der Schöpfung besteht.

Hintergrund

Bereits 2008 kam die Bundestierärztekammer in einem Gutachten und der Auswertung von mehr als 70 Untersuchungen zu dem Ergebnis, dass es selbst unter optimalen Bedingungen bei den meisten betäubungslos geschlachteten Tieren "zu erheblichen Leiden und Schmerzen kommt“. Demnach würden nach Schätzungen der Bundestierärztekammer in Deutschland jährlich bis zu 500.000 Schafe geschächtet.
Schon vor der eigentlichen Schächtung erleiden die Tiere extreme Qualen und Ängste, denn die Tiere müssen vor dem Kehlschnitt erst fixiert werden. Rinder werden hierzu zwischen drei Stahlplatten gepresst und dann um 180 Grad auf den Rücken gedreht. Dies bedeutet eine erhebliche Belastung für das Tier, bei der es häufig zu schweren Verletzungen bis hin zu Knochenbrüchen kommt. Stress, Schmerz und die Todesangst führen zu einer erhöhten Atemfrequenz. Dadurch gelangt häufig dann auch Blut in die Lungen und es kann zu Erstickungsanfällen kommen. Viele der Tiere müssen einen minutenlangen qualvollen Todeskampf durchleben.

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