Stoppt Lebendtiertransporte in Drittländer! - Landestierschutzverband Baden-Württemberg
Stoppt Lebendtiertransporte in Drittländer!
von Redaktion LTschV-BW

Stoppt Lebendtiertransporte in Drittländer!

Ca. 4 Millionen Tiere werden jährlich aus der EU in nicht-europäische Drittländer transportiert, obwohl jenseits der europäischen Grenzen, die Einhaltung von EU-Tierschutzstandards nicht gewährleistet ist. Zwar wurde nun unter Federführung des Ministeriums Ländlicher Raum BW ein runder Tisch einberufen, der sich mit der Verbesserung des Tierschutzes beim Transport befassen sollte, die aufgedeckten Missstände bestehen jedoch ungeachtet dessen weiter. Der Landestierschutzverband Baden-Württemberg fordert deshalb schnell zu handeln und keine Tiertransporte in Drittländer mehr zu genehmigen.


Für Tiertransporte, die von Europa aus starten, hat der Europäische Gerichtshof im Jahr 2015 ein wegweisendes Urteil „pro Tier“ ausgesprochen und dieses 2017 nochmals bestätigt, nämlich dass „der Schutz von Tieren beim Transport nicht an den Außengrenzen der Europäischen Union endet, sondern dass Europäisches Tierschutz- und Tiertransportrecht auch für den Transport außerhalb des Unionsgebietes gilt“. Dem vorausgegangen war ein Rechtsstreit zwischen einer Exportfirma und der Veterinärbehörde, die die Genehmigung versagt hatte, weil sie die Einhaltung von EU-Recht auch jenseits der Grenzen nicht gewährleistet sah. Denn spätestens ab dem Zeitpunkt, wo die Tiere auf dem Landweg eine EU-Grenze passieren oder vom GPS-erfassten Transporter im Hafen auf ein Transportschiff umgeladen werden, endet der Einflussbereich Europäischer Kontrollorgane und somit auch die Anwendbarkeit von EU-Recht.
Claudio Di Simio, 2. Vorsitzender des Landestierschutzverbandes, appelliert deshalb an die verantwortlichen Behörden, keine Genehmigungen mehr zu erteilen: “Wer unter diesen Umständen noch zulässt, dass Tiere auf die Reise geschickt werden, handelt unverantwortlich.“
Das Ergebnis des Runden Tisches hingegen sei enttäuschend. Statt sich entschlossen dafür einzusetzen, dass in den Veterinärämtern das EuGH-Urteil und dessen Rechtsfolgen stärker Rechnung getragen werde, setze das Ministerium auf einen freiwilligen Verzicht der Vermarktung von lebenden Tieren in Drittländer. Für Claudio Di Simio ist das entschieden zu wenig: “Angesichts eines wachsenden und wirtschaftlich an Bedeutung gewinnenden Absatzmarktes, werde der Schutz der Tiere als nachrangig eingestuft. Einmal mehr stehen die wirtschaftlichen Interessen über dem Tierwohl“.
Der Landestierschutzverband Baden Württemberg fordert daher dazu auf, alle Möglichkeiten, auf politischer sowie auf Verwaltungsebene auszuschöpfen, um ein sofortiges Ende von Lebendtiertransporten in Staaten außerhalb der EU zu erreichen.

Hintergrund- Missstände in kontrollierten Tiertransportern

Die EU-Tiertransportverordnung verlangt Nachweise für die Eignung von Transportern, Fahrern, eine realistische Transportplanung mit Pausen- und Entladungszeiten und den „transportfähigen Gesundheitszustand“ der Tiere. Nach dem Transport ist das Fahrtenbuch den Behörden vorzulegen. Über Langstreckentransporte, die in Deutschland starten, haben unsere Behörden somit einen umfassenden Überblick.
Nicht so bei Langstreckentransporten aus anderen Europäischen Ländern: Stichproben an osteuropäischen Tiertransportern, die Deutschland nur als „Transitland“ nutzen, belegen häufige Missstände: zu hohe Ladedichten, nicht transportfähige, kranke oder verletzte Tiere auf, fehlendes Futter, Wasser oder defekte Lüftungsanlagen.
Beim Landtransport kommt es außerdem immer wieder zu Staus, sowohl auf der Strecke, als auch bei der Zollabfertigung an den Außengrenzen der EU. In den stehenden Transportern zulässige Höchsttemperaturen von 35°C werden vielfach überschritten. Bislang gibt es keine Notfallpläne, wie mit Tiertransportern umzugehen ist, die die gesetzlichen Vorgaben nicht einhalten.
Die Zahl der Transit-Kontrollen ist allerdings bundesweit verschwindend gering. Dabei legt die hohe Zahl der festgestellten Missstände bei durchfahrenden Tiertransportern nahe, dass Kontrollen „im rollenden Verkehr“ eigentlich häufiger und flächendeckender durchgeführt werden müssten, als es jetzt der Fall ist. Das scheitert bislang am fehlenden Personal. „Um hier langfristig Veränderungen herbeizuführen, müssten wesentlich mehr Amtstierärzte eingestellt werden bzw. auch bei der Autobahnpolizei mehr Spezialisten mit entsprechender Zusatzausbildung im Einsatz sein“ so Claudio Di Simio.

Transportzeiten

Die EU-Gesetzgebung regelt für jede Tierart Transport und Ruhezeiten. Nach der festgelegten Transportzeit muss eine Ruhepause von mindestens 1 Stunde erfolgen, in der die Tiere auch gefüttert und getränkt werden. Dann geht die Fahrt weiter. Erst nach bis zu 29 Stunden müssen die Tiere erstmals abgeladen werden, für eine Pause von 24 Stunden. Ist der Bestimmungsort noch nicht erreicht, geht es wieder auf den Transporter und diese Prozedur wiederholt sich … beliebig oft.
Die EU-Verordnung ermöglicht den Mitgliedsstaaten die zeitliche Begrenzung der Transporte auf 8 Stunden – innerhalb des eigenen Landes. Von dieser Möglichkeit einer Ausnahmeregelung hat Deutschland bislang jedoch nicht Gebrauch gemacht. „Wir kritisieren insbesondere, dass die Gesamtzeit der Transporte quasi unbegrenzt ist und oft tagelang dauern kann“ macht Claudio Di Simio deutlich. Tierschützer stellen schon seit Jahren die Forderung „Transport nur bis zum nächstgelegenen Schlachthof“.

 

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