Schluss mit lustig - Weihnachtszirkus ohne Wildtiere - Landestierschutzverband Baden-Württemberg
Schluss mit lustig - Weihnachtszirkus ohne Wildtiere
von Redaktion LTschV-BW

Weihnachtszirkus ohne Wildtiere

Für Besucher ist es Unterhaltung und Spaß - während die Zirkustiere darunter leiden. Bereits seit Jahren fordert der Landestierschutzverband die Abschaffung von Wildtierattraktionen im Zirkus. Viele andere EU-Länder haben die Haltung von Wildtieren in Zirkusunternehmen schon untersagt.

Gerade im Winter leiden insbesondere die Wildtiere unter den Bedingungen des Zirkuslebens. Statt in einem Winterquartier endlich zu pausieren und eine Erholungsphase von den ständigen Tourneen in soliden, beheizten Stallgebäuden mit befestigten Außengehegen einlegen zu können, müssen die Tiere zusätzlich im lukrativen „Weihnachtszirkus“ für volle Kassen sorgen. Erfreulicherweise scheint der Trend abzunehmen. Einige Großstädte in Baden-Württemberg, wie Stuttgart, Karlsruhe, Ulm und Heilbronn haben sich entschlossen, aus Sicherheitsgründen Zirkusunternehmen mit „gefährlichen“ Tierarten keine Auftrittsgenehmigungen auf städtischen Plätzen mehr zu erteilen. Trotzdem werden auch dieses Jahr wieder etliche Weihnachtszirkusse mit Wildtieren ihre Zelte aufschlagen. Diese Tiere sind an das bei uns in dieser Zeit herrschende Klima nicht angepasst. Der Main-Tauber-Weihnachtszirkus bspw. bewirbt eine Raubtierdressur mit 9 Löwen sowie eine Seelöwennummer, um zahlende Gäste anzulocken. In Offenburg sind es 5 Elefanten, die als Zirkusattraktion wochenlang auf einem Messeplatz Quartier beziehen müssen.

Mitten in der frostigen Jahreszeit, bei nasser Kälte und Wind werden sie in zugigen Stallzelten oder Käfigwagen auf asphaltierten Plätzen zur Schau gestellt und müssen in der Zirkusmanege artwidrige Dressurkunststücke vollführen. Die meisten Zuschauer lassen sich leider immer noch von der glitzernden Scheinwelt der Manege einfangen und realisieren das dahinter verborgene Tierleid nicht.

Stefan Hitzler, erster Vorsitzender des Landestierschutzverbandes Baden-Württemberg e.V., fasst die Problematik so zusammen: “Was bedeutet Zirkusleben für Tiere? Damit verbunden ist ein Leben lediglich in Notunterkünften mit notorischem Platzmangel, kein oder zu wenig Auslauf, teilweise gesundheitsschädliche klimatische Bedingungen, ständige Transporte von A nach B, Beschäftigungsmangel, fehlende Sozialkontakte zu Artgenossen, gezwungen zu zum Teil artwidrigen Dressuren, um nur einige Punkte aufzuzählen. Die Folgen für die Tiere sind fatal: Massive Gesundheitsschäden, schwere Verhaltensstörungen und erhöhte Sterblichkeit. Allein in den letzten zehn Jahren sind über 20 Elefanten im Zirkusbetrieb vorzeitig verstorben.“ Hitzlers eindeutiges Fazit: „Vor allem Wildtiere können in einem fahrenden Zirkusunternehmen nicht tiergerecht gehalten werden.“

„Es wird höchste Zeit, dass auch in Deutschland endlich ein deutliches Zeichen für den Tierschutz gesetzt wird, der bei uns schließlich seit 2002 im Grundgesetz verankert ist“, fordert der Vorsitzende des größten Tierschutzverbands in BW und fügt hinzu: „Wildtiere im Zirkus sind ein Auslaufmodell und längst nicht mehr zeitgemäß. Tierschutz muss auch endlich im Zirkus ankommen und konsequent umgesetzt werden.“

Hintergrund

Seit langem schon sind anerkannte Sachverständige - darunter Tierärzte und Ethologen - der Auffassung, dass eine artgerechte Haltung bestimmter Tierarten, wie beispielsweise Bären oder Giraffen im Zirkus nicht möglich ist. Sie fordern ein klares Haltungsverbot.
Andere EU-Staaten haben längst entsprechend gehandelt. In 18 europäischen Ländern gilt teils schon seit Jahren ein generelles Wildtier-Verbot in Zirkusbetrieben.
Auch der Bundesrat hat sich schon mehrfach - zuletzt 2016 - dafür ausgesprochen, Zirkusbetrieben das Mitführen von zumindest einigen Wildtierarten, wie Affen (nicht-menschliche Primaten), Elefanten, Großbären, Giraffen, Nashörner und Flusspferde zu untersagen. Aktuell wird dies zusätzlich noch unterstützt durch einen Agrarministerbeschluss vom April 2019. Doch die Bundesregierung und die zuständigen Bundesminister setzen ihre jahrelange Blockadehaltung unbeeindruckt fort.
Solange wesentliche Tierschutzaspekte - trotz Tierschutzgesetz und Tierschutz im Grundgesetz - auf Regierungsebene nicht anerkannt und umgesetzt werden, können Städte und Kommunen also weiterhin nur versuchen, über den Umweg „Gefahrenabwehr“ ein Wildtierverbot in Zirkussen zu erreichen.


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