Aktualisierung des Tierschutzgesetzes - Landestierschutzverband Baden-Württemberg
Aktualisierung des Tierschutzgesetzes
von Redaktion LTschV-BW

Aktualisierung des Tierschutzgesetzes

Heute wird der lange erwartete Neuentwurf des Tierschutzgesetzes im Bundestag vorgestellt.
Eine Überarbeitung des Gesetzes ist längst überfällig. Doch die bisher vorgesehenen Änderungen sind unvollständig und reichen so nicht aus. Der Landestierschutzverband appelliert deshalb an baden-württembergische Bundestagsabgeordnete, sich für Nachbesserungen einzusetzen.

Nach zähem Ringen legt das BMEL heute im Bundestag den lang erwarteten Novellierungsvorschlag für das Tierschutzgesetz vor. Eine zeitgemäße und an neue Erkenntnisse angepasste Überarbeitung des Tierschutzgesetzes ist längst überfällig, zumal die letzte Novelle bereits über zehn Jahre zurückliegt und so gut wie keine Änderungen enthielt. Dementsprechend veraltet sind viele Vorgaben inzwischen. Stefan Hitzler, Vorsitzender des Landestierschutzverbandes, fordert deshalb:
„Es ist höchste Zeit, dass das Tierschutzgesetz aktualisiert und seinem Namen gerecht wird.“

Als Dachverband von derzeit 122 Tierschutzvereinen mit 71 vereinsangeschlossenen Tierheimen vertritt der Landestierschutzverband den weitaus größten Teil der Tierschutzvereine im Land mit an die 50.000 Mitgliedern. Hitzler macht deutlich: „Das Tierschutzgesetz ist bundesweit die maßgebliche Grundlage für die Umsetzung des Staatsziels Tierschutz. Mit den Vorgaben des Tierschutzgesetzes steht und fällt der Tierschutzstandard im Land und damit die Möglichkeiten den gesellschaftlichen Auftrag „Tiere zu schützen“ umzusetzen. Gleichzeitig werden mit der jetzt anstehenden Debatte über den vorgelegten Neuentwurf und dem letztendlichen Ergebnis die Weichen für die kommenden 10 bis 15 Jahre gestellt. Deshalb ist der derzeitige Novellierungsprozess für uns und unsere Mitglieder von besonders hoher Bedeutung.“

Grundsätzlich begrüßen Tierschützer das Änderungsvorhaben ausdrücklich. Allerdings fehlen weiterhin wichtige Tierschutzanliegen und es steht zu befürchten, dass auch die vorgesehenen Neuerungen nach jetzigem Stand keine wirklichen Fortschritte bringen.

Deshalb appelliert der Landestierschutzverband Baden-Württemberg in einem ausführlichen Schreiben an Bundestagsabgeordnete aus Baden-Württemberg, die vorgesehenen Änderungen noch einmal gründlich zu prüfen. Hitzlers eindringliche Bitte: „Setzen Sie sich dafür ein, dass die vorgesehene Novellierung des Tierschutzgesetzes auch wirklich zu den schon seit langem erforderlichen Verbesserungen im Tierschutz und damit zu deutlich mehr Schutz für Tiere hierzulande führt.“

Hintergrund
Seit über 20 Jahren ist der Tierschutz als Staatsziel im deutschen Grundgesetz verankert. Dennoch leiden jeden Tag Millionen Tiere auf unterschiedlichste Weise, ohne dass die Politik wirkungsvoll dagegen vorgeht. Sowohl Wissenschaft und Technologie als auch unsere gesellschaftlichen Wertevorstellungen entwickeln sich stetig weiter. Dies muss sich auch in unserer Gesetzgebung widerspiegeln. Das deutsche Tierschutzgesetz ist an vielen Stellen schon lange nicht mehr zeitgemäß und trägt in seiner aktuellen Form nicht ausreichend zum Schutz der Tiere bei.
Und leider sieht es so aus, als ob auch die vorgesehene Neufassung nur bedingt an der Oberfläche kratzt.
Brennende Themen wie eine gesonderte Heimtierverordnung, eine bundesweite Katzenschutzverordnung mit Kastrations-, Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht, ein Verbot von Tiertransporten in Länder außerhalb Europas, die Unzulässigkeit von stark belastenden Tierversuchen und politische Unterstützung für eine grundsätzliche Wende in der Forschung hin zu tierversuchsfreien Methoden etc. bleiben im vorliegenden Gesetzesentwurf weiterhin außen vor.
In einem Schreiben an baden-württembergische Bundestagsabgeordnete fasst der Landestierschutzverband deshalb seine wesentlichsten Kritikpunkte am vorliegenden Entwurf des neuen Tierschutzgesetzes noch einmal zusammen.

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