Was heißt das konkret? - Landestierschutzverband Baden-Württemberg

Was heißt das konkret?

Mitwirkungsrecht an Genehmigungsverfahren

Mit der Einführung des TierSchMVG können die anerkannten Verbände sich an bestimmten Genehmigungsverfahren schon im Vorfeld beteiligen und aus Tierschutzsicht relevante Einwände oder Ergänzungen über ihre Stellungnahmen abgeben. Für baden Württemberg wurde gesetzlich festgelegt, dass die Kommunikation zwischen den anerkannten Tierschutzverbänden und den Behörden über eine zentrale schnittstelle, das so genannte "Gemeinsame Büro" erfolgen muss.

Diese neue Form der Mitwirkung wäre bspw. möglich

  • vor dem Erlass tierschutzrelevanter Rechtsverordnungen oder -Gesetze,
  • vor der Genehmigung von tierschutzrelevanten Anträgen (z.B. zum Schächten von Tieren, zu Teilamputationen bei Tieren, zu gewerblichen Tierhaltungen oder -Zuchten, zu Tierbörsen oder -Märkten, zu Zurschaustellungen von Tieren, zu Reitbetrieben, Hundeschulen etc.)
  • bei Bauanträgen von sehr großen Tierställen oder Zoos und Tierparks.

Gesetzlich festgelegte (Mindest)Angaben zum jeweiligen Verfahren erhalten die anerkanten Verbänden unaufgefordert über das Gemeinsame Büro.

 

Mitwirkung auf Antrag

In Einzelfällen kann nach Antrag bei der jeweiligen Behörde bei  Tierschutzanzeigen nach § 16 a TierSchG Einsicht in die Verfahrensakten genommen werden.

 

Klagemöglichkeit

Sollten erteilte Genehmigungen nach Auffassung der Verbände gegen geltendes Tierschutzrecht verstoßen, könnten sie gerichtlich dagegen vorgehen (Anfechtungsklage).

Im Bereich der Tierversuche hingegen können die Verbände nur zu bereits abgeschlossenen Tierversuchen - also nachträglich - Einwendungen geltend machen und notfalls mit einer Feststellungsklage vor Gericht gehen.

Sollten sich bei Tierschutzanzeigen nach § 16 a TierSchG Defizite im Vorgehen der Behörden abzeichnen, könnte eine anerkannte Tierschutzorganisation auch Widerspruch und Klage gegen Anordnungen (oder die Unterlassung von Anordnungen) nach § 16 a TierSchG einlegen (Verpflichtungsklage).

Zuletzt aktualisiert am 24.06.2020 von Redaktion LTschV-BW.

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