Beschwerde über ein Tierheim oder einen Tierschutzverein - Landestierschutzverband Baden-Württemberg

Beschwerde über ein Tierheim oder einen Tierschutzverein

Die Beratung und Information seiner Mitgliedsvereine, Mitglieder und der Öffentlichkeit gehört zu den Aufgaben des Landesverbandes.  Wir sind unseren Mitgliedsvereinen gegenüber jedoch nicht „weisungsbefugt“ und folglich fallen alle interne Entscheidungen der Tierschutzvereine nicht in unseren Kompetenzbereich. Das heißt, dass Erreichbarkeit, Ansprechpartner und die Aufnahme oder Abgabe von Tieren alleine in den Entscheidungsbereich des Vereins oder Tierheimes fallen und wir uns in diese Angelegenheiten nicht einmischen können und dürfen.


Bitte setzen Sie sich ggf. direkt mit dem Tierheim bzw. dem Vorstand des Tierschutzvereines in Verbindung und  versuchen Sie gemeinsam die Angelegenheit zu klären.

Zuletzt aktualisiert am 07.01.2020 von Robert Lahmer.

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