Freilebende Katzen in Baden-Württemberg – Ihre Hilfe ist nötig! - Landestierschutzverband Baden-Württemberg
Freilebende Katzen in Baden-Württemberg – Ihre Hilfe ist nötig!
von Redaktion LTschV-BW

Freilebende Katzen in Baden-Württemberg – Ihre Hilfe ist nötig!

Ein Anruf in der Geschäftsstelle des Landestierschutzverbands B.W. – „Bei unserer Imbissstube taucht immer wieder eine Katze auf, sie ist sehr scheu und mager, das Fell ist struppig. Sie sucht nach Essbarem. Können Sie helfen?“ Für den Landestierschutzverband und die angeschlossenen Tierschutzvereine sind solche Anrufe Alltag. Die meisten Menschen bekommen in der Region kaum solche herrenlosen, verwahrlosten Katzen zu sehen, da diese den Kontakt zu Menschen meiden und hauptsächlich nachts aktiv sind. Die Tierschutzvereine sind bemüht der Vermehrung der freilebenden Katzen durch Kastrationsaktionen entgegen zu wirken. Gemeinden können über den Erlass einer „Katzenschutzverordnung“ ebenfalls regulierend mitwirken, zögern aber leider mehrheitlich. Bislang haben sich erst zwei Gemeinden in Baden-Württemberg für eine Katzenschutzverordnung entschieden.

Die meisten Tierschutzvereine in Baden-Württemberg engagieren sich beim Versorgen der freilebenden Katzen an Futterstellen und bei Kastrationen solcher Tiere, um deren Vermehrung einzudämmen. Unterstützt werden sie zumeist von engagierten Helferinnen, die täglich bei jedem Wetter vor Tagesanbruch und nochmals am späten Abend zu den Futterstellen gehen um „ihren“ Schützlingen Essen zu bringen. Dieses Engagement erbringen die Helferinnen an 365 Tagen im Jahr, denn auch an Sonn- und Feiertagen haben die kleinen Mägen Hunger.

Ein Blick in die Runde an einer Futterstelle gibt ihnen Aufschluss – der hagere Graue ist neu, vermutlich ein Kater, gesund sieht der nicht aus. Die Tierschützer/innen kennen die Neuzugänge einer Futterstelle, denn sie betreuen die Tiere oft über Jahre. Jetzt heißt es beobachten und versuchen den Neuen einzufangen um ihn dem Tierarzt vorzustellen. Nach ein paar Tagen der Erfolg: Er sitzt in der aufgestellten Katzenfalle, die selbstverständlich permanent kontrolliert wird. Die anderen, bereits kastrierten Tiere meiden die Falle. Eine Katze auf diese Weise einzufangen klappt oft nur ein einziges Mal, da diese Tiere sehr schlau sind.  Wildlebende Katzen werden in Narkose untersucht, medizinisch versorgt, kastriert und im Ohr sichtbar tätowiert. Nach dem Aufwachen werden die Katzen noch eine Weile in der Obhut des Menschen gehalten um sicher zu gehen, dass sie alles gut überstanden haben. Sobald möglich werden sie an die Futterstelle zurückgebracht und wieder frei gelassen. Nur sehr junge, frei geborene Katzen können an den Menschen gewöhnt und über den Tierschutz vermittelt werden. Bei älteren Katzen besteht da zumeist kaum eine Chance.

Um den freilebenden Katzen zu helfen brauchen die Tierschützer Ihre Hilfe und Sie können viel bewegen!

  • Wenn Sie eine oder mehrere offensichtlich herrenlose Katzen beobachten, geben Sie dem nächsten Tierschutzverein Bescheid, damit man sich um die Tiere kümmern kann.
  • Melden Sie zusätzlich die Ansammlungen von wild lebenden Katzen auch an Ihre Stadt oder Gemeinde, damit diese auf das Problem aufmerksam wird. Sie unterstützen damit die Bemühungen der örtlichen Tierschützer!
  • Lassen Sie Ihre eigene Katze kastrieren, wenn diese Freigang hat, denn Ihr Kater wird bei jeder Gelegenheit rollige Kätzinnen decken und so zur Vermehrung der freilebenden Katzen beitragen!
  • Sprechen Sie auch Nachbarn, Freunde und Bekannte an, wenn diese ihr unkastriertes Tier hinaus lassen – oft ist den Menschen die Konsequenz nicht bewusst.
  • Sprechen Sie Ihren Gemeinderat an und befürworten Sie den Erlass einer Katzenschutzverordnung in Ihrer Gemeinde!
  • Spenden Sie für die Kastration und Versorgung der freilebenden Katzen!

Seit 2012 bezuschusst der Landestierschutzverband in Baden-Württemberg mit seinem „Katzenkastrationsprojekt“ Tierschutzvereine, die sich um die Eindämmung der unkontrollierten Vermehrung von frei lebenden Katzen bemühen. Die hierbei aktiven Vereine haben den maximalen Zuschuss von 1.500 €/Jahr oft bereits im März oder April erreicht. Alle weiteren Kastrationen müssen über Spenden oder aus der Vereinskasse bezahlt werden.

Daher bittet der Landestierschutzverband: „Vergessen Sie die freilebenden Katzen nicht! Jede Spende hilft weiteres Leiden zu vermeiden! Im Namen der frei lebenden Katzen und der kastrierenden Tierschutzvereine sagen wir Herzlichen Dank für Ihre Spende!“.

 

Spendenkonto des Landestierschutzverbandes BW e.V., Stichwort „Katzenkastration“

Sparkasse Freiburg

IBAN: DE36680501010002391999

BIC: FRSPDE66XXX

 

Spendenseite für freilebende Katzen

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