Katzenkastrationspflicht gegen das Katzenelend - Landestierschutzverband Baden-Württemberg
Katzenkastrationspflicht gegen das Katzenelend
von Redaktion LTschV-BW

Katzenkastrationspflicht gegen das Katzenelend

Jetzt im Frühjahr bekommen wieder zahllose Katzen im Freien ihre Jungen. Das Leid der Hauskatzen, die zurückgelassen oder ausgesetzt um ihr Überleben kämpfen, setzt sich so über Generationen endlos fort. Tierschützer kämpfen schon seit Jahrzehnten anhand von meist selbst finanzierten Kastrationsaktionen gegen dieses „Katzenelend“ an. Doch nur wenn alle Katzen mit „Freigang“ kastriert würden, ist ein Ende des qualvollen Sterbens der Straßenkatzen in Sicht.
Tierschützer fordern deshalb vor allem in ländlichen Regionen eine Katzenkastrations- und Kennzeichnungspflicht. Immer mehr Kommunen in Baden-Württemberg schließen sich an.

Alljährlich im Frühjahr kommen wieder jede Menge Katzenbabys zur Welt. Viele davon werden bald sterben. Das ist zumindest das Schicksal zahlloser Katzenkinder von frei lebenden Katzen. Zwar stammen sie alle von „Hauskatzen“ ab und sind folglich keine Wildtiere, wie die seltene europäische „Wildkatze“. Im Gegensatz zu den von ihren Besitzern geliebten Samtpfötchen mit Freigang, sind „frei lebende“ Katzen jedoch auf sich allein gestellt. Die meisten der ehemaligen Heimtiere wurden widerrechtlich ausgesetzt oder einfach zurückgelassen. Der Überlebenskampf auf der Straße ist hart. Hunger und Krankheiten sind ständige Begleiter. Vor allem die Kleinen und Schwachen haben kaum Überlebenschancen und verenden qualvoll.


Tierschutzvereine und Katzenschutzinitiativen haben es sich deshalb zur Aufgabe gemacht, die weitere Vermehrung der scheuen Tiere und das damit verbundene Katzenelend über Kastrationsaktionen einzudämmen. Doch solange fortpflanzungsfähige Besitzerkatzen mit Freigang weiterhin für Nachwuchs sorgen und verstoßene Hauskatzen keinem Tierhalter zugeordnet werden können, bleibt es ein Kampf gegen Windmühlen.

Stefan Hitzler, Vorsitzender des Landestierschutzverbandes appelliert deshalb an alle Katzenhalter ihre Stubentiger zu kastrieren, wenn sie ins Freie dürfen. „Gerade in ländlichen Regionen ist das Katzenelend leider noch weit verbreitet. Allein durch Kastrationsaktionen der Tierschützer bekommen wir das Tierleid nicht in den Griff. Unsere dringende Bitte richtet sich deshalb an die Gemeinden: Lasst eure Tierschutzvereine hier nicht im Stich! Nur wenn möglichst alle Hauskatzen, die sich im Freien aufhalten, kastriert, gekennzeichnet und registriert sind, können wir den steten Zuwachs an frei lebenden Katzen erfolgreich stoppen und das endlose Leid verhindern.“ macht Hitzler deutlich. Sein erklärtes Ziel ist eine kommunale Katzenkastrations- und Kennzeichnungspflicht.


Katzenschutzverordnung - Immer mehr Gemeinden in Baden-Württemberg schließen sich an!

Die rechtliche Möglichkeit einer solchen Kastrationspflicht für Hauskatzen ergibt sich bspw. aus der Ermächtigungsgrundlage zu § 13 b Tierschutzgesetz. Schon mehrere Gemeinden in Baden-Württemberg haben hiervon Gebrauch gemacht und eine kommunale Katzenschutzverordnung erlassen. 2019 machten Berglen (Rems Murr Kreis) und Schramberg (Schwarzwald) den Anfang. 2020 zogen Mönsheim und Heimsheim im Enzkreis bzw. Weissach im Landkreis Böblingen sowie Ehrenkirchen-Norsingen bei Freiburg nach. 2021 folgten bisher Buggingen und Breisach im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald.
Außerdem wird derzeit in den Gemeinderäten sowohl von Waiblingen, also auch im Schwarzwald-Baar-Kreis, sowie in großen Städten wie Stuttgart, Mannheim und Heidelberg über Anträge zu eigenen Katzenschutzverordnungen beraten.

Diese Entwicklungen machen Hoffnung, ist es doch im Interesse unserer Gesellschaft und somit der gesamten Öffentlichkeit das landesweite Leid der auch bei uns lebenden „Straßenkatzen“ endlich in den Griff zu bekommen.
„Tierschutz geht uns alle an!“ fasst es Hitzler noch einmal zusammen, „Wir sollten uns deshalb der Verantwortung stellen und alle an einem Strang ziehen, um Katzenelend möglichst schon im Vorfeld zu verhindern.“ Dabei hat er nicht nur alle Tierfreunde und Katzenhalter fest im Blick sondern auch Jäger und Naturschützer. Auch wenn „frei lebende“ Hauskatzen weder dem Jagd- noch dem Naturschutzrecht unterliegen und es nach Jagdrecht hierzulande zudem nicht zulässig ist, Katzen einfach zu töten, so ist es trotzdem im Interesse aller, dass Hauskatzen sich in der Natur nicht weiter vermehren. Der einzig akzeptable und tierschutzkonforme Weg ist und bleibt dabei der Weg der Tierschützer durch vorbeugende Kastrationen eine weitere Ausbreitung und damit neues Tierleid und zu verhindern.

Mehr Infos: Katzenelend verhindern

 

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