Wer zahlt für Wildtiere in den Tierheimen? - Landestierschutzverband Baden-Württemberg
Wer zahlt für Wildtiere in den Tierheimen?
von Redaktion LTschV-BW

Wer zahlt für Wildtiere in den Tierheimen?

Angefragt, wer denn hierzulande für Wildtiere zuständig sei, fühlen sich weder das Umweltministerium noch das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz zuständig. Durchschnittlich 81 Wildtiere werden in Baden-Württemberg je Tierheim und Jahr abgegeben. Als Tierfreunde zögern die Mitarbeiter der Tierheime nicht, die Tiere aufzunehmen - doch wer kommt dafür auf?

Ein aufgefundenes Tier ins Tierheim zu bringen ist für die Bürger selbstverständlich. Doch während seines Aufenthalts im Tierheim verursacht jedes Tier Kosten z.B. für Futter, Pflege, Räumlichkeiten, und tierärztliche Versorgung. Für Heim- und Nutztiere werden die Aufwendungen unter bestimmten Voraussetzungen durch Städte und Gemeinden erstattet, z. B. in den ersten 4 Wochen bei „Fundtieren“ oder für Tiere, die vom Veterinäramt beschlagnahmt wurden. Meist deckt das jedoch nur einen Bruchteil der insgesamt real entstehenden Ausgaben. Da in Baden-Württemberg fast ausschließlich Tierschutzvereine die Träger der Tierheime sind, werden alle verbleibenden Auslagen durch Vereinsgelder beglichen – deshalb ist jeder Verein auf Mitgliedsbeiträge, Spenden und Erbschaften unbedingt angewiesen.

Für im Tierheim abgegebene Wildtiere jedoch fühlt sich von offizieller Seite niemand zuständig, Regelungen zur Aufwandserstattung gibt es nicht. Stefan Hitzler, 1. Vorsitzender des Landestierschutzverbandes meint hierzu: „Natürlich unterscheidet das Tierheimpersonal nicht, jedem Tier in Not wird nach besten Möglichkeiten geholfen und speziell Wildtiere die gebracht werden, sind ja häufig verletzt oder es handelt sich um verwaiste Jungtiere. Bis auf wenige, größere Tierheime, sind die Gebäude aber gar nicht für die Unterbringung von Wildtieren ausgelegt und die Mitarbeiter müssen teils improvisieren. Wir befürworten daher ganz klar die Schaffung von Versorgungsmöglichkeiten in geeigneten Einrichtungen, zum Beispiel in Wildtierauffangstationen.“

Der Landestierschutzverband Baden-Württemberg e.V. führte kürzlich eine Umfrage zur Versorgung von Wildtieren bei seinen Mitgliedern durch. 33 Tierheime haben an dieser Umfrage teilgenommen. Die reale Verteilung ist natürlich abhängig von der Größe des Tierheimes, jedoch werden im Durchschnitt 81 Wildtiere pro Jahr und Tierheim aufgenommen! Die Spitzenreiter sind hierbei Igel, gefolgt von Vögeln (vor allem Jungvögel, die viel Zeit beanspruchen, weil sie so häufig gefüttert werden müssen), Wasservögeln und Kleinsäugern wie z.B. Siebenschläfern. Aufgrund des hohen Bedarfs haben viele Tierheime Versorgungsmöglichkeiten für Wildtiere, wie einen Überwinterungsraum für Igel oder eine Außenvoliere eingerichtet. Wer räumlich bedingt solche Möglichkeiten nicht hat, muss die Tiere nach erfolgter Erstversorgung an externe Leute abgeben, die sich auf meist ein oder wenige Tierarten spezialisiert haben – häufig sind das private Pflegestellen, spezialisierte Vereine oder Arbeitsgemeinschaften, bei Greifvögeln teils auch Falkner. Oft unterstützen die Mitarbeiter des Tierheims ihre Pflegestellen später bei der Wiederauswilderung der Tiere.

Dass auch Wildtieren in Not - wenn irgendwie möglich - geholfen werden muss, steht außer Frage. Denn Tierschutz hat in unserer Gesellschaft einen hohen Stellenwert, was nicht zuletzt auch durch die Aufnahme des Tierschutzes ins Grundgesetz im Jahr 2002 deutlich wird. Unser Tierschutzgesetz gilt dabei klar für alle Tiere, Wildtiere eingeschlossen1. Leider gibt es politisch aber keine Regelung, die die Städte und Kommunen bei der Versorgung von in Not geratenen Wildtieren mit in die Pflicht nimmt. Diese Arbeit wird aus dem Tierschutzgedanken heraus geleistet und die Kosten werden von den Vereinen alleine getragen. Manche Tierärzte sind so kulant, für die Behandlung von Wildtieren nichts zu berechnen, benötigtes Material, Medikamente und die Nachversorgung trägt aber auch dann der Tierschutzverein. „Es ist nicht länger hinnehmbar, dass die Versorgung von Wildtieren politisch keinen Stellenwert erhält und dass weder auf Bundes- noch auf Landesebene Regelungen getroffen sind, um Tierheime und Tierschützer bei ihrer Arbeit zu unterstützen, hier muss sich dringend etwas ändern. Denn auch dies macht unsere Wildtierumfrage deutlich: Keines der 33 teilnehmenden Tierheime erhält Gelder für die geleistete Wildtierhilfe von offiziellen Stellen oder Verbänden; die Tierheime finanzieren diese Arbeit aus eigenen Mitteln und Spenden“ so Herrn Hitzlers trauriges Fazit.

Bei der vom Landestierschutzverband durchgeführten Umfrage zur geleisteten Wildtierhilfe in Baden-Württemberg zeichnete sich von Seiten der beteiligten Tierheime folgender Unterstützungsbedarf ab:

Die Bereitstellung finanzieller Mittel für geleistete Wildtierarbeit (Transport, Tierarztkosten, Bedarf an räumlicher- und personeller Kapazität).
Die Klärung der Verantwortlichkeiten, Einbindung der Kommunen und Entlastung der Tierheime.
Den Aufbau eines Netzwerks von offiziellen Ansprechpartnern und Organisationen, die den Tierheimen und Tierschützern sowohl beratend als auch praktisch zur Seite stehen.
Die Förderung der Fortbildungsmöglichkeiten auf dem Gebiet „Wildtiere“ für Mitarbeiter der Tierheime (Schulungsangebot oder finanzielle Unterstützung bei Seminarteilnahme).
Die Förderung des Baus oder der Einrichtung von Wildtierstationen als regional zentrale Anlaufstellen mit den für Wildtiere angemessenen Unterbringungs- und Pflegemöglichkeiten.

1 Art. 20a Grundgesetz: Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung durch die Gesetzgebung und nach Maßgabe von Gesetz und Recht durch die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung.

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