Muslimisches Opferfest - Tierschutzrecht verbietet betäubungsloses Schlachten - Landestierschutzverband Baden-Württemberg
Muslimisches Opferfest - Tierschutzrecht verbietet betäubungsloses Schlachten
von Redaktion LTschV-BW

Muslimisches Opferfest - Tierschutzrecht verbietet betäubungsloses Schlachten

Tierschützer weisen anlässlich des anstehenden Opferfestes auf das in Deutschland geltende Schächtverbot hin. Das deutsche Tierschutzgesetz erlaubt das Schlachten von warmblütigen Tieren nur, wenn zuvor eine fachgerechte Betäubung erfolgt. Es ist bei Strafe verboten einem Tier unnötige Schmerzen und Leiden zuzufügen.
Der Vorsitzende des Landestierschutzverbandes, Stefan Hitzler, bittet die zuständigen Behörden um vermehrte Kontrollen und von Ausnahmeregelungen strikt abzusehen.

Vom 30. JuIi bis 2. August wird von Muslimen weltweit das sogenannte Opferfest gefeiert. Traditionell werden hierfür Tiere geschlachtet und das Fleisch an Bedürftige verschenkt. Gleichzeitig rückt damit - jedes Jahr - das Thema Tierschutz in den Vordergrund.

Die traditionell angewandte Schlachtmethode ohne vorherige Betäubung des Schlachttiers, das sogenannte „Schächten", stößt in unserer Kultur auf breite Ablehnung. Beim Schächten wird das Opfertier zunächst fixiert, um ihm dann bei vollem Bewusstsein und Schmerzempfinden die Kehle bis zur Wirbelsäule hin durchzuschneiden und es langsam ausbluten zu lassen. Der Todeskampf kann sich dabei minutenlang hinziehen. Dies steht im klaren Widerspruch zum Tierschutzgesetz, wonach ein warmblütiges Tier nur geschlachtet werden darf, wenn es vor Beginn des Blutentzuges betäubt wurde und somit den Schlachtvorgang nicht mehr bewusst erlebt. Ausnahmen von dieser Betäubungspflicht sind nur in streng geregelten Einzelfällen und ausschließlich mit einer Sondergenehmigung der zuständigen Behörde möglich. Wer ohne eine solche Genehmigung Tiere schächtet, macht sich strafbar - der Gesetzesverstoß kann mit Bußgeldern bis zu 25.000 Euro geahndet werden. In Baden-Württemberg wurden in den vergangenen Jahren keine Ausnahmegenehmigungen zum Schächten erteilt.

Zahlreiche Untersuchungen haben gezeigt, dass das Schächten bei dem überwiegenden Teil der Opfertiere mit erheblichen Leiden und Schmerzen verbunden ist. Tierschützer wie Stefan Hitzler, der Vorsitzende des Landestierschutzverbandes Baden Württemberg, fordern deshalb schon seit Jahren generell keine Ausnahmen von der Betäubungspflicht mehr zuzulassen und den diesbezüglichen §4a Abs. 2 Nr. 2 des Tierschutzgesetzes endgültig zu streichen. Ein grundsätzliches Verbot des Schlachtens ohne Betäubung, wie es bspw. schon jetzt in Island, Norwegen, Schweden, Dänemark, Belgien, in der Schweiz oder auch in Neuseeland und Australien gilt, müsste auch in Deutschland als deutliches Bekenntnis zum Staatsziel Tierschutz endlich umgesetzt werden.
Mit der elektrischen Kurzzeitbetäubung bestehe eine akzeptable Möglichkeit, das Bewusstsein des zu schlachtenden Tieres so lange auszuschalten, dass zumindest die Tötung ohne Schmerzen erfolgen kann.

"Die Vorstellung, dass ein fühlendes Wesen seinen eigenen Tod bei vollem Bewusstsein miterleben muss, obwohl dies zu vermeiden wäre, ist für mich und zahlreiche Mitbürger hierzulande absolut unerträglich." erklärt Hitzler. "Mein großer Wunsch ist es, dass im Zuge einer fortschreitenden und gelingenden Integration, diese Ansicht von möglichst vielen Menschen anderer Religionszugehörigkeit geteilt und anerkannt wird, damit wir dem sinnlosen Leiden von Tieren so schnell wie möglich ein Ende setzen können," appelliert Hitzler weiter und fügt abschließend hinzu: „Für aufgeschlossene und fortschrittlich denkende Mitbürger gibt es in unserer europäischen Kultur für diese Art mit einem fühlenden Lebewesen umzugehen, keinerlei Rechtfertigung. Eine humane, offene Gesellschaft muss bereit sein, überlieferte Rituale zu hinterfragen und modernen Möglichkeiten - wie der Elektrokurzzeitbetäubung - anzupassen.“

Hintergrund

Wissenschaftlich fundierte Gutachten (bspw. der Bundestierärztekammer) belegten wiederholt, dass es selbst unter optimalen Bedingungen bei den meisten betäubungslos geschlachteten Tieren "zu erheblichen Leiden und Schmerzen kommt“.
Schon vor der eigentlichen Schächtung erleiden die Tiere extreme Qualen und Ängste, denn die Tiere müssen vor dem Kehlschnitt zunächst ruhiggestellt und so fixiert werden, dass sie wehrlos und möglichst bewegungsunfähig sind. Schon dieser Vorgang bedeutet eine erhebliche Belastung für das Tier, bei der es häufig zu schweren Verletzungen bis hin zu Knochenbrüchen kommt. Stress, Schmerz und die Todesangst führen zu einer erhöhten Atemfrequenz. Dadurch gelangt nach dem Kehlschnitt häufig dann auch Blut in die Lungen und es kann zu Erstickungsanfällen kommen. Viele der Tiere müssen bei vollem Bewußtsein einen minutenlangen qualvollen Todeskampf durchleben.

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