Heiße Debatte um Tierverbrauch in der Ausbildung - Landestierschutzverband Baden-Württemberg
Heiße Debatte um Tierverbrauch in der Ausbildung
von Redaktion LTschV-BW

Heiße Debatte um Tierverbrauch in der Ausbildung

Statt Fortschritt weiter auf der Stelle treten?

Der aktuelle Entwurf des 4. Hochschulrechtsänderungsgesetzes sieht vor, in Lehre und Ausbildung keine allein zu diesem Zweck getöteten Tieren mehr zu verwenden, wenn gleichwertige tierfreie Methoden vorhanden sind. Allerdings wird dieser positive Ansatz, dem Tierschutz im Rahmen der Ausbildung mehr Geltung zu verschaffen, derzeit hitzig diskutiert.
Tierschützer zeigen sich enttäuscht über die Blockadehaltung von Seiten der Wissenschaft und Politik.

Verfolgt man die aktuelle Debatte um das vierte Hochschulrechtsänderungsgesetz, könnte man vermuten, dass der Wissenschaftsstandort Baden-Württemberg in höchster Gefahr schwebt.
Politiker der CDU und der FDP/DVP im Landtag sowie Hochschulen lehnen die Änderungen zum "Tierverbrauch" im Bereich der Lehre und Ausbildung vehement ab!

Um dem im Grundgesetz und in der Landesverfassung verankerten Tierschutz mehr Geltung zu verschaffen, sollen über den Zusatz im vierten Hochschulrechtsänderungsgesetz in § 30 a in der Lehre auf (Zitat)"die Verwendung von hierfür getöteten Tieren verzichtet werden, sofern wissenschaftlich gleichwertige Lehrmethoden und -materialien zur Verfügung stehen oder die mit dem Studium bezweckte Berufsbefähigung dies zulässt."
Eine Änderung, die nicht nur von der Tierschutzseite ausdrücklich begrüßt wird, sondern auch von Seiten der Studierenden, wie der Landesstudierendenvertretung Baden-Württemberg und des freien Zusammenschlusses von Student*Innenschaften e.V..

Stefan Hitzler, Vorsitzender des Landestierschutzverbandes sieht in diesem neuen Zusatz einen wichtigen Schritt in die richtige Richtung: "Als Bundesland, das mit den höchsten Tierverbrauchszahlen im Bereich der Tierversuche bundesweit aktuell die beschämende Spitzenreiterrolle hält, wird es höchste Zeit neue, moderne Wege einzuschlagen und zumindest als ersten Ansatz bei der Ausbildung andere, tierleidfreie Lehrmethoden als Alternativen zuzulassen. Dass dies möglich ist, haben unsere Nachbarländer Rheinland-Pfalz und Hessen längst bewiesen. Es ist folglich nur angemessen, wenn BW hier nicht zurücksteht und den Anschluss verpasst." so Hitzler weiter. "In unserer Gesellschaft hat der Tierschutz aus gutem Grund inzwischen einen hohen Stellenwert. Viele Auszubildende und Studierende werden durch die bisherigen Hochschulregelungen aber im Vorfeld ausgeschlossen, wenn sie es mit ihrem Gewissen nicht vereinbaren können, dass für ihre Grundausbildung Tiere leiden oder sterben müssen. Durch diese gezielte Selektion gehen nicht nur hochmotivierte Nachwuchsforscher in diesen Bereichen verloren, sondern es wird indirekt dafür gesorgt, dass neue, tierleidfreie Ansätze nicht weiter verfolgt und entwickelt werden." erklärt Hitzler, und ergänzt: "Das widerspricht nicht zuletzt dem Koalitionsvertrag, gemäß welchem sich die Landesregierung "im Interesse der Versuchstiere" dafür einsetzen will, dass das erfolgreiche 3 R-Prinzip (Replace, Reduce, Refine) konsequent fortgesetzt wird. Bei der Ausbildung zu beginnen, wäre also nur der konsequente und logische nächste Schritt."

Dr. Julia Stubenbord, Landestierschutzbeauftragte von Baden-Württemberg zeigt sich ebenfalls enttäuscht: „Wenn in den Universitäten schon keine Einsicht in die Notwendigkeit von Alternativmethoden zum Tierverbrauch für die Aus-, Fort- und Weiterbildung besteht und dies gegenüber der Presse so dargestellt wird, dass die zwei völlig unabhängigen Bereiche Forschung und Aus-, Fort- und Weiterbildung zusammengeworfen werden, bleiben erhebliche Zweifel am Willen der Universitäten sich überhaupt mit dem Thema „Reduzierung der Tierversuche“ auseinander zu setzen. Inzwischen stehen den Studierenden eine Vielzahl von guten und erprobten Methoden ohne den Einsatz von Versuchstieren zur Verfügung. Sollten sich deshalb die für die Ausbildung Zuständigen nicht besser Gedanken machen, wie die Aus-, Fort- und Weiterbildung verbessert werden kann, anstatt an alten, mit Tierleid verbunden Methoden festzuhalten, die schon Generationen von Studierenden ertragen mussten, obwohl viele in ihrem späteren Berufsleben nie wieder ähnliche Tierversuche durchführen werden?“

Hintergrund
Tierversuche komplett zu ersetzen, definiert auch das zuständige Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) als langfristiges Ziel der Bundesregierung. Trotzdem wurden in Deutschland 2019 fast drei Millionen Tiere in Tierversuchen eingesetzt oder für wissenschaftliche Zwecke getötet. Davon entfielen 2 % auf die Hochschulausbildung bzw. auf Schulung sonstiger beruflicher Fähigkeiten.
Dabei ist eine Ausbildung heutzutage schon längst auch ohne Tierversuche möglich. Immer mehr Hochschulen bieten inzwischen ein Studium an, in dem Tierversuche vollständig durch alternative Methoden ersetzt werden, wie bspw. die Universität Freiburg.
In Hessen und Rheinlandpfalz gibt es schon die Vorgabe, Tierversuche bei gleicher Eignung durch tierfreie Methoden zu ersetzen. Hier wurden bereits tierfreie Methoden in die Aus-, Fort- und Weiterbildung an den Universitäten in die Hochschulgesetze aufgenommen.
Warum Universitäten in Baden-Württemberg sich mit teilweise fachlich zweifelhaften Argumenten gegen diese schon lange überfällige Änderung einsetzen, ist deshalb unverständlich. Sowohl gesetzliche Vorgaben als auch der gesellschaftliche Wunsch zur Reduzierung von Tierversuchen, besonders auch durch die Studierenden, kann von den Universitäten nicht einfach mit veralteten Rechtfertigungen ignoriert werden.

Zurück