Wozu überhaupt eine Tierschutzverbandsklage? - Landestierschutzverband Baden-Württemberg
Wozu überhaupt eine Tierschutzverbandsklage?

Wozu überhaupt eine Tierschutzverbandsklage?

Seit dem 1. August 2002 ist der Tierschutz über Art. 20a auch im Grundgesetz verankert. Auch über die Landesverfassung von Baden-Württemberg werden Tiere schon seit dem Jahr 2000 geschützt und geachtet. Politik und Behörden sollen diesen Schutz in der Praxis durchsetzen.

Doch wo kein Kläger da kein Richter -

und so gab es in unklaren Fällen keinerlei Möglichkeit, den zugesagten Schutzstatus für Tiere einzuklagen.
Während Tiernutzer seit jeher gegen die Anordnungen der Behörden klagen und sich damit gegen ein vermeintliches Zuviel an Tierschutz wehren können, stand auf Seiten des Tierschutzes nichts dagegen, um ein Zuwenig an Tierschutz korrigieren zu können.

Nur durch die Möglichkeit einer Klage kann über Gerichtsurteile die Einhaltung des Tierschutzes eingefordert werden. Deshalb war es schon seit viele Jahren eine Grundforderung der Tierschützer, dass es - vergleichbar dem schon lange bestehenden Verbandsklagerecht für Naturschutzverbände - auch für anerkannte Tierschutzverbände möglich sein muss, bei Bedarf stellvertretend für die Tiere zu klagen und die Rechtmäßigkeit behördlichen Handelns ggf. überprüfen zu lassen.

Nach Bremen (2007), haben auch Hamburg, das Saarland (2013) die Einführung der Tierschutz-Verbandsklage beschlossen, gefolgt von Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein (2014), Baden-Württemberg (2015) und Niedersachsen (2017).

In Nordrhein-Westfalen fiel das 2013 verabschiedete Verbandsklagerecht dem Regierungswechsel  "zum Opfer" und wurde zum 31.12.2018 außer Kraft gesetzt.

Im Bundesland Berlin befindet sich aktuell ein Entwurf für die Einführung eines Verbandsklagerechtes auf dem Weg.

Zuletzt aktualisiert am 24.06.2020 von Redaktion LTschV-BW.

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