Hilfe im Notfall
Tierschutz in der Praxis:
Was tun, wenn ...?
Beobachtung von Tierquälerei:
1. Besteht für das Tier Lebensgefahr, so zeigen Sie Zivilcourage und schreiten sie ein!
2. Meldung/Anzeige bei der örtlichen Polizeidienststelle
3. Meldung beim Tierschutzverein
4. Meldung/Anzeige beim Veterinäramt
unter Angabe von:
• - Name, Wohnort, Telefonnummer
• - Ort, Tag, Uhrzeit
• - anwesende Personen/Zeugen
• - Bericht des Tatherganges
• - Beschreibung (evtl. Name des Täters)
• - Beschreibung der Tiere, Anzahl
• - Zustand der Tiere
• ! Anfertigen von Fotos !
Beobachtung schlechter Haltungsbedingungen:
Bei dem Verdacht auf unzureichende Haltungsbedingungen eines Tieres sollte zunächst der Tierschutzverein unter Angabe der oben aufgeführten Daten benachrichtigt werden. Ein sogenannter Tierschutzbeauftragter des Vereins wird die Haltung kontrollieren, auf die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften achten den Zustand der Tiere begutachten und gegebenenfalls mit dem Tierhalter ein Beratungsgespräch führen.
Die sog. gesetzlichen Vorgaben (Verordnungen, Leitlinien, Empfehlungen) beinhalten allerdings wirklich nur "Mindestanforderungen" und sind aus Tierschutzsicht bei weitem nicht ausreichend.
Entsprechen die Haltungsbedingungen nicht den gesetzlichen Vorgaben, oder liegt gar ein Fall von Tierquälerei vor, so werden die oben aufgeführten zuständigen Behörden vom Tierschutzbeauftragten benachrichtigt.
Beschlagnahme / Wegnahme eines Tieres:
Eine Beschlagnahme darf nur nach amtlicher Anweisung erfolgen. Privatpersonen, auch Mitarbeiter von Tierschutzvereinen, sind dazu nicht berechtigt.
Herrenlose Tiere sind unterwegs:
Haben Sie freilaufende, herrenlose Tiere bemerkt, oder ein Tier gefunden, so ist zunächst die örtliche Polizeidienststelle zu benachrichtigen. Ebenso den zuständigen Tierschutzverein. Beide kümmern sich um das Einfangen, das Versorgen, und um die Unterbringung des Tieres und versuchen den Besitzer ausfindig zu machen.
Unfall mit einem Wildtier:
Sind Sie als Fahrer eines Kraftfahrzeuges in einen Unfall mit einem größeren Wildtier (Reh, Wildschwein) verwickelt, so ist es umgehend erforderlich das zuständige Forstamt, evt. den Jagdpächter zu informieren. Leider dürfen sie - auch wenn das Tier verletzt ist - dieses rechtlich gesehen nicht mitnehmen und in tierärztliche Versorgung geben, denn alle Wildtiere dürfen der Natur eigentlich nicht entnommen werden, sie sind als jagbares Wild quasi "Eigentum" des Jagdpächters, der einem Transport zustimmen muss. Versicherungstechnisch gesehen, sollten Sie ebenso den Unfall bei der Polizei melden.
Bei kleineren Wildtieren (Igel, Greifvögel, Marder, Eichhörnchen) empfiehlt es sich diese zunächst zu einem Tierarzt zu bringen, der die Tiere medizinisch versorgt. Pflegestellen für Wildtiere und manche Tierschutzvereine kümmern sich dann um die weitere Versorgung und die Auswilderung, wenn das Tier wieder gesundet ist.
Denken Sie bei Unfällen mit Füchsen an die Infektionsgefahr mit dem Fuchsbandwurm, und berühren Sie das Tier nicht !
Unfall mit einem/r Hund/Katze:
1. Sichern der Unfallstelle
2. Erste Hilfe leisten (s. u.)
3. Transport zum Tierarzt
4. Meldung bei der örtlichen Polizeidienststelle
5. Meldung beim Tierschutzverein
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Erste Hilfe leisten
1. Autounfälle:
Eine effektive Behandlung ist in der Regel nur in der Tierarzt-Praxis durchführbar, dennoch können auch bei Tieren erste Hilfe Maßahmen am Unfallort geleistet werden. Zu beachten ist, dass Tiere unter Schock in Ihrem Verhalten verändert sein können. Deswegen ist im Umgang mit Ihnen große Vorsicht geboten.
Ansprechbarkeit und Versorgung:
Die Situation des Tieres muss so schnell wie möglich erfasst werden. Es müssen folgende Punkte abgeklärt werden:
-Bewegt sich das Tier?
Offene Frakturen mit sterilen Kompressen abdecken, das Tier möglichst ruhig halten.
-Reagiert es auf Geräusche?
-Atmet es?
Falls möglich die Zunge hervorziehen, sind Fremdkörper oder Erbrochenes im Maul? Ausräumen und die Zunge seitlich zwischen die Zähne legen, so dass die Atemwege frei sind. Eine Beatmung ist über Mund- zu Nase Beatmung möglich.
-Bestehen Blutungen?
Gliedmaßen können oberhalb einer stark blutenden Verletzung abgebunden werden.
-Reagiert es auf Kneifen zwischen den Zehen?
Bei Verdacht auf eine Schädigung der Wirbelsäule soll das Tier auf dem Transport in Seitenlage flach auf eine stabile Unterlage gelegt werden.


